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Lohn im Schülerjob: Mindestlohn, Minijob und kurzfristige Beschäftigung

Welche Lohnregeln für Schülerinnen und Schüler gelten, hängt vom Alter und von der Art der Beschäftigung ab.

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Mindestlohn erst ab 18 oder mit Berufsabschluss

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Für Schülerinnen und Schüler unter 18 gilt er aber nicht: Nach § 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz zählen Kinder und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Der Stundenlohn ist dann frei vereinbar. Ab dem 18. Geburtstag hast du Anspruch auf den Mindestlohn, auch in Ferienjob und Aushilfe.

Ein Schülerpraktikum, das die Schule vorschreibt, ist nach § 22 Abs. 1 ebenfalls ausgenommen. Ob und wie es vergütet wird, entscheidet der Betrieb.

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung

Für Schülerjobs kommen vor allem zwei Formen in Frage. Die Minijob-Zentrale beschreibt sie so:

  • Minijob mit Verdienstgrenze: Seit 2026 darfst du im Durchschnitt bis 603 Euro im Monat verdienen. Er kann dauerhaft neben der Schule laufen.
  • Kurzfristige Beschäftigung: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Sie passt zu Ferienjobs. Liegt der Verdienst über 603 Euro im Monat, muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Arbeit berufsmäßig ausgeübt wird.

Hast du mehrere kurzfristige Jobs im selben Jahr, werden die Zeiten zusammengerechnet. Sag deinem Arbeitgeber deshalb, ob du in diesem Kalenderjahr schon anderswo gejobbt hast.

Was den Stundenlohn beeinflusst

  • Alter: Unter 18 ist der Lohn frei vereinbar, ab 18 gilt die gesetzliche Untergrenze.
  • Betrieb und Branche: Gastronomie, Handel, Nachhilfe und Promotion zahlen unterschiedlich. Ist der Betrieb tarifgebunden, kann der Tarifvertrag eigene Sätze vorsehen.
  • Vergütungsmodell: Bei Promotion- und Dialog-Jobs setzt sich der Verdienst teils aus Grundlohn und Provision zusammen. Rechne nach, was bei wenigen Abschlüssen übrig bleibt.
  • Arbeitszeit: Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt Stunden und Uhrzeiten und damit auch den möglichen Monatsverdienst.

Vor dem ersten Arbeitstag klären

  • Wie oft und auf welches Konto wird der Lohn überwiesen?
  • Werden Fahrtkosten zu wechselnden Einsatzorten erstattet, etwa bei Promotion auf Messen oder in Einkaufszentren?
  • Wie wird eine Schicht bezahlt, die früher endet als geplant?
  • Gibt es bei Provisionsmodellen einen festen Grundlohn pro Stunde, und ab wann wird die Provision fällig?

Schreib dir deine Arbeitszeiten selbst auf. So kannst du die Abrechnung am Monatsende mit deinen eigenen Notizen vergleichen.

Gehälter auf dieser Seite

Typische Gehälter für häufige Stellen:

3.000–6.000 € brutto/Jahr
Schülerhilfe (m/w/d) für Küche und Service, Dr. Becker Neurozentrum Niedersachsen, Bad Essen
13.000–18.000 € brutto/Jahr
Vollzeit - Ferienjob & Kurzfristige Beschäftigung in Kaufbeuren, Sudetenstr. 14, McDonald's Deutschland, Kaufbeuren

Frag vor Arbeitsbeginn nach deinem genauen Stundenlohn und lass ihn schriftlich festhalten, zusammen mit Arbeitszeiten und Einsatzort.

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