Einverständnis der Eltern
Solange du minderjährig bist, brauchst du für einen Arbeitsvertrag die Zustimmung deiner Eltern. Ermächtigen sie dich nach § 113 BGB, eine bestimmte Art von Arbeit aufzunehmen, darfst du solche Verträge selbst abschließen und auch wieder beenden. Für Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche verlangt § 5 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz ausdrücklich die Einwilligung der Personensorgeberechtigten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber deine Eltern außerdem über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informieren. Nimm eine unterschriebene Erklärung deiner Eltern gleich zum ersten Gespräch mit.
Arbeitszeiten und Pausen
- Nachtruhe: Jugendliche dürfen nach § 14 nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Ab 16 erlaubt das Gesetz Ausnahmen, etwa in Gaststätten bis 22 Uhr oder in Bäckereien ab 5 Uhr.
- Pausen: Bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit stehen dir nach § 11 mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als sechs Stunden 60 Minuten.
- Höchstarbeitszeit: acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche nach § 8.
- Kinder ab 13 und vollzeitschulpflichtige Jugendliche außerhalb der Ferien: höchstens zwei Stunden am Tag und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
Bei Promotion-Einsätzen auf Events oder in der Gastronomie lohnt ein Blick auf die Uhrzeit: Schichten, die über die erlaubte Zeit hinausgehen, darf der Betrieb mit dir nicht planen.
Das Schülerpraktikum
Frag bei deiner Schule nach, in welchem Zeitraum das Praktikum liegt und welche Formulare der Betrieb ausfüllen soll. Ein Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht ist nach § 5 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt, die Schutzvorschriften zu Arbeitszeit und Pausen gelten entsprechend. Auf dieser Seite findest du Schülerpraktika zum Beispiel in Restaurants und Küchen. Schreib dazu, welche Bereiche du kennenlernen möchtest.
Kläre vor dem ersten Tag, wann du anfängst, wer dich betreut und ob du Arbeitskleidung oder festes Schuhwerk mitbringen musst. Bitte am Ende um eine kurze Bescheinigung über deine Aufgaben. Sie hilft dir später bei Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz.
Kurz und klar bewerben
- Nenne Alter, Klasse und Schule, damit der Betrieb die geltenden Regeln einschätzen kann.
- Gib genau an, wann du verfügbar bist: welche Ferienwochen und welche Nachmittage.
- Beschreibe Erfahrungen aus Verein, Nachhilfe, Schülervertretung oder Ehrenamt.
- Frag nach Arbeitskleidung, Einarbeitung und wer vor Ort deine Ansprechperson ist.
Für Aushilfsjobs kannst du dich mit einem kurzen Anschreiben und einem Lebenslauf bewerben. Frag bei Ferienjobs einige Wochen vor den Ferien an, damit der Betrieb dich einplanen kann.