Schulleiterin/Schulleiter (w/m/d) · einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern an der Schule Burglesum
Der Senator für Kinder und Bildung
An der Schule Burglesum ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Funktion der/des
Schulleiterin/Schulleiters (w/m/d) einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern - Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert -
Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Sie/Er ist Vorgesetzte/Vorgesetzter des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals.
Berufsgruppe
Schulleitungsstellen
Eingruppierung
Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert
Besetzbar
nächstmöglichen Zeitpunkt
Aufgabengebiet
Sie/Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
- Steuerung der Qualitätsentwicklung und -sicherung (Qualitätsmanagement)
- Verantwortung für Personalplanung und -führung
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes
- Verantwortung für die Angelegenheiten der Schüler/innen und Eltern
- Verantwortung für die Verwendung der Haushaltsmittel
- Vertretung der Schule nach außen
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann ihrer/seiner Stellvertreterin oder ihrem/seinem Stellvertreter einzelne ihm oder ihr zugewiesene Aufgaben übertragen.
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Anforderungen:
- Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern
- Schulentwicklung
- Personalführung und -entwicklung
- Organisation und Verwaltung sowie
- Kooperation mit der Behörde sowie mit externen Partnern der Schule
Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:
- Erfahrungen in der Förderung von Unterrichtsentwicklung und in der Implementation von Teamarbeit
- Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung von Schulentwicklungsprozessen und in der Organisationsentwicklung
- Erfahrungen in der Führung von Teams oder Organisationsbereichen
- Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Für die ausgeschriebene Stelle ist in besonderem Maße gefragt:
- Kommunikative und soziale Kompetenz
- Fähigkeit und Erfahrungen, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
- Erfahrungen mit Schulentwicklungsvorhaben
- Organisationskompetenz und schulorganisatorische Erfahrungen bei jahrgangsübergreifender Organisation
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Voraussetzungen
Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen – vorzugsweise für den Schwerpunkt Grundschule – abgelegt haben und über daran anschließende mehrjährige (min. drei Jahre) Unterrichtserfahrung an Grundschulen verfügen.
Allgemeine Hinweise
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.
Rechtliche Informationen nach dem Bremischen Beamtengesetz (BremBG) und Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG): Die Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters wird gemäß § 5 des Bremischen Beamtengesetzes zunächst auf zwei Jahre unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ist der Beamtin/dem Beamten das Amt mit leitender Funktion auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu verleihen. Das Besetzungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 bis 70 BremSchVwG vom 28.06.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021.
Ansprechperson
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin / den zuständigen Referenten der Schulaufsicht, Claudia Neumann, Tel. 0421/361-60230.
Arbeitgeber
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