Direktorin/Direktor einer Gesamtschule als Leiterin/Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen“ vom 2. März 2026 (Amtsblatt 3/2026, Seite 88ff)
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Haupt- und Realschule oder Gymnasium
- mindestens 3 Jahre Tätigkeit seit Feststellung der Bewährung in einer schulischen Funktionsstelle mit möglichst hoher Gesamtverantwortung (z.B. stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter) an einer Gesamtschule
- mindestens 5-jährige Unterrichtserfahrung in allen Bildungsgängen der Sekundarstufe I
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass „Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen“ vom 2. März 2026 (Amtsblatt 3/2026, Seite 88ff)
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Haupt- und Realschule oder Gymnasium
- mindestens 3 Jahre Tätigkeit seit Fest
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