Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n: Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich ÖPNV und Schülerbeförderung in Teil-/Vollzeit, unbefristet
IHRE AUFGABEN
- Sicherstellung und Organisation des Öffentlichen
- Personennahverkehrs (ÖPNV) und der Schülerbeförderung im Kreis
- Ahrweiler Bearbeitung von anfallenden Aufgaben im Bereich des Zweckverbandes
- Schienenpersonennahverkehr (SPNV
- Nord) und des Verkehrsverbundes
- Rhein-Mosel (VRM)
- Betreuung von Verkehrsverträgen im ÖPNV und der Schülerbeförderung
- Mitarbeit am Radverkehrskonzept des Landkreises
- Ahrweiler Öffentlichkeitsarbeit
IHR PROFIL
Abgelegte Laufbahnprüfung für das 3. Beamteneinstiegsamt oder abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten mit erfolgreich absolvierter Weiterbildung zum / zur Verwaltungsfachwirt bzw.
Verwaltungsfachwirtin (Angestelltenlehrgang II) oder Ausbildung im Bereich der Verkehrsplanung oder vergleichbare langjährige Tätigkeit im Bereich ÖPNV Kenntnisse in der Anwendung einschlägiger MS-Office-Anwendungen bzw.
Bereitschaft, sich in die eingesetzten EDV-Fachanwendungen einzuarbeiten Belastbarkeit und Flexibilität Ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, selbstsicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit Fundierte Ortskenntnisse im Landkreis Ahrweiler sind von Vorteil UNSER ANGEBOT: Vergütung je nach persönlichen Voraussetzungen bis Besoldungsgruppe A 11 LBesG bzw.
Entgeltgruppe 10 TVöD Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif Attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Flexible Arbeitszeiten (u.a. durch Gleitzeitmodell) Option auf Homeoffice 30 Urlaubstage/ Jahr + freie Tage am 24. und 31.12.
Betriebliche Kindertagespflegestelle Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen Interesse? Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 17.07.2026 unter
Kontakt
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Dirk Ulrich Leiter der Abteilung 4.1 – Recht und Kommunalaufsicht Tel.: 02641/975-358 E-Mail: dirk.ulrich@kreis-ahrweiler.de Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt.
Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.